Genau wie bei Atemschutzgeräten ist auch die korrekte Funktion von Gasmessgeräten lebenswichtig.
Die Einsatzkräfte verlassen sich auf die Messanzeigen und stimmen Einsatzmaßnahmen sowie Schutzausrüstung darauf ab. Daher ist auch bei der Gasmesstechnik die Einhaltung der gesetzlichen Prüfvorschriften von besonderer Bedeutung.
In der DGUV-Information 213-056 (Merkblatt T021) und der DGUV-Information 213-057 (Merkblatt T023) ist die Prüfung von tragbarer Messtechnik beschrieben.
Diese Regelwerke gelten gleichermaßen für Industrie, Werkfeuerwehren, Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und Hilfsorganisationen
Sie definieren Art, Umfang und Häufigkeit der Prüfungen
Sie definieren die benötigte Qualifikation des prüfenden Personals
Sie beschreiben die Möglichkeit einer abweichenden Vorgehensweise in der Prüfung für Geräte, die für Notfalleinsätze in BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) genutzt werden.
Wir prüfen:
Bei der Funktions- und Systemkontrolle sind wir Ihr zuverlässiger Servicepartner. Die Funktionskontrolle wird direkt bei uns im Haus durchgeführt, daher steht Ihnen ihr Messgerät kurzfristig wieder zur Verfügung.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann sprechen Sie uns bitte an.
Als unser Ansprechpartner steht Ihnen unser Michael Sonnenburg unter der
Telefonnummer +49 36256 283-13
oder unter m.sonnenburg@brandschutztechnikmueller.de
zur Verfügung.