allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare, Fachvorträge, Trainings und Unterweisungen

der Brandschutztechnik Müller GmbH

Allen Dienstleistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Trainings und Unterweisungen der Brandschutztechnik Müller GmbH liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.

1. Leistungsumfang
Angebotspreise beziehen sich auf die im Angebot aufgeführte max. Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebühren enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden. Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch Angestellte der Firma Brandschutztechnik Müller GmbH oder durch beauftragte Referenten erbracht.
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Dienstleistungen werden durch die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

2. Vertragsabschluss
Seminare bei der Brandschutztechnik Müller GmbH müssen schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder über die Internetseite der Brandschutztechnik Müller GmbH gebucht werden. Ein bindender Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Brandschutztechnik Müller GmbH zustande.

3. Rücktritt
Schriftliche Abmeldungen können bis 2 Wochen vor Seminarbeginn (kundenspezifische Veranstaltungen bis 4 Wochen) kostenfrei erfolgen. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Seminargebühr erhoben.

4. Absage
Die Brandschutztechnik Müller GmbH behält sich die Absage oder Verschiebung von Semina-ren aus organisatorischen und technischen Gründen vor (z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall eines Referenten, höherer Gewalt). Bei einer Absage durch die Brandschutztechnik Müller GmbH wird versucht, die Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer damit einverstanden ist. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme aufgrund einer Terminverschiebung nicht möglich, kann der Vertrag gekündigt werden und bereits bezahlte Seminargebühren werden zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Brandschutztechnik Müller GmbH.

5. Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar. In der Regel wird in der Rechnung als Fälligkeitstermin 14 Tage vor Seminarbeginn angegeben. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar der Brandschutztechnik Müller GmbH berechtigt nicht zur Minderung.
Eine Aufrechnung von Seiten des Auftragsgebers gegen Forderungen der Firma Brandschutz-technik Müller GmbH aus diesem Vertragsverhältnis ist nur insoweit möglich, als die Gegenfor-derung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung unzulässig.

6. Körperliche Verfassung und Ausrüstung
Die Teilnahme an Seminaren der Brandschutztechnik Müller GmbH erfordert teilweise eine hinreichende körperliche Fitness und Belastbarkeit. In bestimmten Seminaren wird durch besondere Belastungen kontrolliert künstlicher Stress erzeugt, um Reaktionen in Gefahren zu vermitteln. Der Auftraggeber sollte sich frühzeitig bei der Brandschutztechnik Müller GmbH über die Anforderungen informieren. Der Auftraggeber ist selber für die Erfüllung dieser Voraussetzungen verantwortlich. Eine Überprüfung durch die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, ob der Auftraggeber die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist nicht geschuldet. Die Firma  Brandschutztechnik Müller GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die auf eine unzureichende körperliche Verfassung des Teilnehmers zurückzuführen sind, es sei denn die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH führt diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei. Zum Teil ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig. Hierauf wird bei der Seminarbeschreibung hingewiesen. Inwieweit die mitgebrachte Ausrüstung dem Stand der Technik entspricht bzw. ohne Mängel ist, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Für Schäden an der persönlichen Schutzausrüstung übernimmt die Brandschutztechnik Müller GmbH keine Haftung.

7. Urheberrecht
Eventuell durch die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH zu Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der Firma Brandschutztechnik Müller GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH behält sich alle Rechte vor.

8. Haftungsbegrenzung
Im Falle einer Pflichtverletzung haftet die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Ferner haftet die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH für die Verletzung von Pflichten, die durch einfache fahrlässige Verletzung verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung der Firma Brandschutztechnik Müller GmbH ist im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr (bei Verbrauchern in zwei Jahren) seit der Durchführung des Seminars, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Datenschutz
Die der Firma Brandschutztechnik Müller GmbH übermittelten Daten werden maschinell zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Seminarteilnehmer über die Teil-nehmerlisten zugänglich gemacht. Wenn keine Informationen über weitere Veranstaltungen gewünscht werden, bittet die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH um kurze Mitteilung.

10. Persönlichkeitsrechte
Teilweise werden während den Veranstaltungen Fotos gefertigt, welche ggf. zu Werbezwecken durch die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH eingesetzt werden. Es ist möglich, dass auf diesen Fotos auch die Teilnehmer zu erkennen sind. Wenn die Teilnehmer mit der Erstellung und Verwendung der Fotos nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Fotos durch die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH.

Stand 12/2012




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