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Warum sind eine regelmäßige Pflege und Prüfung unumgänglich?
Welche gesetzlichen Vorgaben sind umzusetzen?
Zum Schutz vor den Gefährdungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz muss den Feuerwehrangehörigen geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Diese Verpflichtung ergibt
sich aus der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“. Es wird aufgezeigt, welche Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung umzusetzen sind, und welche Lösungsansätze es gibt.
Die Pflicht zur Wartung und Pflege der Schutzausrüstung besteht für die Gemeinden und Verwender (Hilfsorganisationen, Feuerwehren, etc.).
Zielgruppe: Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Sachbearbeiter Brandschutz, GBIs und SBIs
Die Pflicht zur Wartung und Pflege der Schutzausrüstung besteht für die Gemeinden und Verwender (Hilfsorganisationen, Feuerwehren, etc.). Rechtlich geregelt werden diese in
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
§ 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) „Pflichten der Beschäftigten“,
§ 2 Abs. 4 PSA-Benutzungsverordnung „Bereitstellung und Benutzung“ von PSA,
§ 30 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) „Benutzung“ von PSA.
Pflegetechnisch anspruchsvoller
Die Bandbreite der PSA hat sich in dieser Zeit stark erweitert, die Gewebekonstruktionen und Nässesperren sind deutlich komplexer und pflegetechnisch wesentlich anspruchsvoller geworden. Sollen
die Waschabteilungen nun erneuert werden, ob durch eine Ersatzanschaffung oder durch einen Neubau, so sollte die Wasch- und Trocknungstechnik nicht einfach nur neu beschafft, sondern technisch
erweitert und auf den neuesten Stand gebracht werden. Nicht selten wird „bewährte“ Technik lediglich getauscht und Weiterentwicklungen in diesen Bereichen
nicht weiter berücksichtigt.
Die Technik ist dabei die eine wichtige Säule der professionellen Aufbereitung der PSA, die andere Seite ist die Weiterbildung und Unterweisung von Mitarbeitern. Wer kann ungeschult schon mit
Sicherheit sagen, dass bei der Vorbereitung der verschmutzten PSA auch dem Mitarbeiter gegenüber keine Gefahr ausgeht? Gleiches gilt für den Bereich der Qualitätskontrolle und der gefahrlosen
Wiederinverkehrbringung der PSA.
Ausbilder: Axel Ratz (S-Gard)
Teilnehmer: max 50.Teilnehmer
Voraussetzungen: keine
Zielgruppe: Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Sachbearbeiter Brandschutz, GBIs und SBIs
Preis: kostenlos